Heute hat Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler in einer Pressekonferenz über die Lockerungen der Einschränkungen in unserem Sport gesprochen.
Die schlechte Nachricht, die Lockerungen treten erst am Freitag, 01.05.2020 in Kraft. Bis dahin wird eine Verordnung erarbeitet und der Aeroclub wird genaue Anweisungen erarbeiten. Wir werden euch so bald wie möglich informieren, was ab 01.05.2020 möglich sein wird.
Bis 01.05.2020 bleiben unsere „Sportstätten“ (Start- und Landeplätze) geschlossen! Die Ausgangsbeschränkungen gelten unverändert weiter. Das heißt man darf das Haus nur aus 4 Gründen verlassen:
– Einkaufen
– Artzbesuch
– anderen Helfen
– sich die Füße vertreten
Was „Spazieren gehen/Füße vertreten“ für das Fliegen bedeutet hat der Präsident des Aeroclub zusammengefasst:
https://aeroclub.at/?id=1764
Die Frage wird auch vom Bundesministerium Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport beantwortet:
https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/H%C3%A4ufig-gestellte-Fragen-Sport-Veranstaltungen.html
Und in einer Presseaussendung des Sportministers, in der Paragleiten ausdrücklich erwähnt wird:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200319_OTS0147/vizekanzler-kogler-corona-massnahmengesetz-kein-freibrief-fuer-exzessiven-outdoor-sport
Da alle Piloten erwachsene und mündige Bürger sind muss jeder für sich selbst entscheiden, was das für ihn persönlich bedeutet. Wenn sich jemand nicht an die Empfehlungen hält muss er auch selbst die Konsequenzen tragen.
Wir als Verein müssen unsere „Sportstätten“ bis einschließlich 30.04. geschlossen halten und haben unseren Vereinsbetrieb bis dahin eingestellt. Unsere TRAs können offiziell nur durch einen Vereinsberechtigten aktiviert werden. Da der Vereinsbetrieb im Moment ruht, kann die TRA nicht aktiviert werden und damit ist ein Flug vom Gaisberg bis einschließlich 30.04.2020 NICHT möglich!
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