Das temporäre Fluggebiet Gaisberg bzw. Schwarzenberg muß bei der Flugsicherung angemeldet werden und die, in der Vereinbarung enthaltenen Regeln, eingehalten werden. Die Aktivierung des Fuggebietes Gaisberg bzw. Schwarzenberg erfolgt durch einen Vereinsberechtigten bei der Flugverkehrskontrollstelle Salzburg. Die Anmeldung muß einmal pro Tag erfolgen und gilt für den ganzen Tag, soweit von der Flugverkehrskontrollstelle Salzburg nichts anderes vorgegeben wird.
Telefon: +43 5 1703 6555
- Temporäre Segelfluggebiete Gaisberg und Schwarzenberg
Größere Kartenansicht - Auch erhältlich als: 3-D Google Earth Darstellung
Südlich des temporären Fluggebiets Schwarzenberg schliesst sich die CTA Hallein an. In der CTA Hallein gilt für Hänge- und Paragleiter eine maximale Flughöhe von 3810 Metern! Innerhalb der CTA Hallein befindet sich die SRA Salzburg II und die SRA Salzburg III. Bei diesen beiden Gebieten wurde die Obergrenze für Hänge- und Paragleiter in der CTA Hallein auf 3048 Meter MSL (SRA III) bzw. 1828 Meter MSL (SRA II) abgesenkt! Wir bitten, dies zu beachten.
- CTA Hallein & Temporäre Segelfluggebiete Gaisberg und Schwarzenberg
Größere Kartenansicht - Auch erhältlich als: 3-D Google Earth Darstellung
Genauere Informationen und Karten gibt es in der Austro Control Dokumentation und hier. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Luftraumstruktur rund um Salzburg recht eng ist und hier nur insoweit wiedergegeben worden ist, als dass es uns Drachenflieger und Paragleiter direkt betrifft. Eine detailliertere Darstellung aller Lufträume in Österreich, Deutschland, Frankreich und der Schweiz ist für Google Earth von www.skyfool.de erhältlich.