CTR Salzburg:

    Grunsätzlich ist das Einfliegen ohne Erlaubnis der Flugsicherung in die CTR verboten (innerhalb der grün strichlierten Linie). Deshalb hat der 1. Drachenflieger und Paragleiterclub Ausnahmebereiche für Hänge- und Paragleiter mit der Flugsicherung vereinbart. Diese Zonen sind blau (max. Flughöhe 1500m) und rot (max. Flughöhe 2100m) in der Karte eingezeichnet. Wichtig ist das Einhalten des Flugverbotes westlich und nördlich der blauen Linie. Weitere Informationen über den Flugbetrieb am Gaisberg sind in den Schautafeln am Start- und Landeplatz.