Haftpflichtversicherungen


Über den 1. Drachenflieger- und Paragleiterclub Salzburg kann die Aeroclub-Unfallversicherung (im Aeroclubbeitrag inkludiert) und die BSO-Unfallversicherung abgewickelt werden. Auf andere Versicherungsmöglichkeiten wird lediglich hingewiesen.

Transsylvania Versicherung

(Luftfahrzeug Haftpflichtversicherung)

Das Versicherungsbüro Transsylvania (Pia Köpf) bietet eine HG/PG Haftpflichtversicherung auf Basis einer Sammelpolizze an. Aufgrund einer von uns erwirkten Polizzenanpassung ist diese Versicherung zusammen mit einer gültigen Lizenz und der IPPI Card auch uneingeschränkt im Ausland gültig. Siehe daazu die neue Sammelpollizze.
Es wird keine Versicherungspolizze auf die Schirmbesitzer ausgestellt. Prämie in der Höhe von € 33,57 einzahlen, damit der Versicherungsschutz gegeben ist. Diese Versicherung gilt ab dem Einzahlungsdatum für 1 Jahr und läuft dann automatisch aus.
Es ist keine Bergekostenversicherung enthalten und die Versicherung ist gerätebezogen!
Bankverbindung: Erste Bank Konto 061-23503, BLZ: 20111, Empfänger: VB Transsylvania-Köpf
An und für sich wäre der Zahlungsbeleg der Nachweis. Aber es können Polizzenkärtchen zugesandt werden. Diese Polizzenkärtchen können bei Frau Pia Köpf telofonisch oder per email bestellt werden. Versicherungskärtchen bestellen (Click).
Sollte ein Schadensfall gegen Dritte eintreten, bitte bei Pia Köpf melden. Sie sendet ein Schadensformular zu mit dem Hinweis, eine Kopie des Einzahlungsbelegs beizulegen!

Sammelpolizze 4000519430 bei Helvetia Versicherungs AG: Mehr…,
Versicherungssummen:

  • € 1.453.456,–             pauschal für Personen- und Sachschäden
  • € 10.900,–                  Vermögensschäden die nicht auf Personen- oder Sachschäden zurückzuführen sind
  • € 3.633,–                    Untersuchungskosten

Versicherungsbüro Transsylvania
Pia Köpf
Steudelgasse 12-16/5/1
1100 Wien
Tel. Nr.: 01 / 6041312, 01 / 6044000
Fax: 01 / 6049890
eMail: office@transsylvania.at
internet: www.transsylvania.at

AXA Versicherung

AXA Versicherungsagentur für Flugsport und Luftfahrt, Kössen
HG/PG Haftpflicht-, Unfall- und spez. Flugversicherungen (Sepp Himberger). Mehr….


Vereinshaftpflichtversicherung des FFF

Gilt nur für den Verein und nicht für Fluggeräte!

Der 1. Drachenflieger- und Paragleiterclub Salzburg hat eine Vereinshaftpficht mit höheren Deckungssummen abgeschlossen. Durch diese Versicherung sind Schadenersatzverpflichtungen die sich aus der Vereinstätigkeit ergeben abgedeckt.
Versicherungssummen:

  • € 1.443.456,– für Personen und Sachschäden sowie Mietsachschäden
  • € 726.729,– für Schäden an unbeweglichen, gemieteten oder gepachteten Sachen
  • € 1.454,– für Schäden an beweglichen, gemieteten oder gepachteten Sachen
  • € 364,– für Schäden von Verbands- / Vereinsmitglieder am Verbands- / Vereinseigentum

Die genauen Versicherungsbedingungen findest du hier und noch weitere Information zur Prämie, zur Versicherungssummen, für Schadensmeldungen, ect. gibt es auf der Hompage des Versicherungsbüros.

RÜCKFRAGEN Anmeldung mit Antrag per Post oder Fax: Versicherungsberatung Held Hauptstraße 25 2353 Guntramsdorf Tel: 02236 / 53086-0 Fax: 02236 / 53086-4 E-Mail: held.gmbh@vienna.at Wolfgang Held Ges.m.b.H.


Versicherungsschutz im Ausland nicht immer gewährleistet !

Grundsätzlich gilt bei allen Versicherungen, dass Schadensereignisse, die beim Versuch oder der Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch den Versicherten eintreten, für die Vorsatz Tatbestand ist, von der Versicherung ausgeschlossen sind.

Es ist daher vom Piloten zu überprüfen, ob die österreichische Lizenz für das Land, in dem er beabsichtigt zu fliegen auch Gültigkeit hat. Tut er das nicht und fliegt ohne gültige Lizenz hat der Versicherer die Möglichkeit vom oben angeführten Ausschluss gebrauch zu machen. D.h. die reine “weltweite Gültigkeit” der meisten Versicherungen hilft dann gar nichts, wenn nachweislich Gesetze und Verordnungen beim Fliegen im Ausland übertreten werden. Die Versichrungen können sich evt. herauswinden.

Somit läuft jeder Pilot Gefahr, dass er bei einem Schadensfall im Ausland, sofern in diesem Land eine behördliche Lizenz vorgeschrieben ist, keinen Versicherungsschutz genießt (ausgenommen EU-Bürger in Deutschland) und diese Gefahr wird umso größer, je größer der zu deckende Schaden wäre, weil Versicherungsanwälte sich bei großen Schadenssummen erst recht auf die tatsächlich gültige Rechtslage berufen werden.

Mehr auf den Seiten des freiflieger-magazin