Beim 1. Drachenflieger- und Paragleiterclub Salzburg (FLYFORFUN) ist die
BSO Sportunfallversicherung inklusive Bergekosten im Mitgliedsbeitrag enthalten
Versicherungssummen dieser Unfallversicherung:
bis
€ 3.640,--
für den Todesfall
€ 72.680,--
für dauernde Invalidität
€ 1.000,--
Unfallkosten / Heilkosten
€ 7.267,--
Bergekosten (inkl. Hubschrauberbergung)
Die Versicherungsprämie ist im FFF-Clubbeitrag enthalten! In der Unfallversicherung ist die Bergekostenversicherung enthalten. Die
Hauptfälligkeit der Versicherung ist jeweils mit 1. Oktober, daher wird
der FFF Clubbeitrag jetzt schon im September fällig, um den Versicherungsschutz
zu gewährleisten.
Wir hoffen natürlich, dass wir die Leistungen
der Versicherung so wenig wie möglich in
Anspruch nehmen müssen.
Die genauen Versicherungsbedingungen findest
du hier und noch weitere Information zur Prämie, zur Versicherungssummen, für
Schadensmeldungen, ect. gibt es auf der Hompage des Versicherungsbüros.
Unfallmeldung zum Ausfüllen und Einreichen. Vereinsstempel bekommst Du von Wolfgang Novy
w.novy@aon.at
0664
3265666 oder Hans Wolfsgruber wolfsgruber@at.ibm.com 0664 618 5495.
Luftfahrzeug Haftpflichtversicherungen
Transsylvania
Das Versicherungsbüro Transsylvania (Pia Köpf) bietet eine HG/PG Haftpflichtversicherung auf Basis einer Sammelpolizze an. Aufgrund einer von uns erwirkten Polizzenanpassung ist diese Versicherung zusammen mit einer gültigen Lizenz und der IPPI Card auch uneingeschränkt im Ausland gültig. Siehe daazu die neue Sammelpollizze Seite 1, Seite 2 und Seite 3.
Es wird keine Versicherungspolizze auf die
Schirmbesitzer ausgestellt. Prämie in der
Höhe von € 33,57 einzahlen, damit der Versicherungsschutz gegeben ist. Diese Versicherung
gilt ab dem Einzahlungsdatum für 1 Jahr und läuft dann automatisch aus.
Es ist keine Bergekostenversicherung enthalten
und die Versicherung ist gerätebezogen!
Bankverbindung: Erste Bank Konto 061-23503,
BLZ: 20111, Empfänger: VB Transsylvania-Köpf
An und für sich wäre der Zahlungsbeleg der
Nachweis. Aber es können Polizzenkärtchen
zugesandt werden. Diese Polizzenkärtchen
können bei Frau Pia Köpf telofonisch oder
per email bestellt werden. Versicherungskärtchen bestellen (Click).
Sollte ein Schadensfall gegen Dritte eintreten,
bitte bei Pia Köpf melden. Sie sendet ein
Schadensformular zu mit dem Hinweis, eine
Kopie des Einzahlungsbelegs beizulegen!
Sammelpolizze 4000519430 bei Helvetia Versicherungs AG: Mehr...,
Versicherungssummen:
€ 1.453.456,--
pauschal für Personen- und Sachschäden
€ 10.900,--
Vermögensschäden die nicht auf Personen-
oder Sachschäden zurückzuführen sind
€ 3.633,--
Untersuchungskosten
Versicherungsbüro Transsylvania
Pia Köpf
Steudelgasse 12-16/5/1
1100 Wien
Tel. Nr.: 01 / 6041312, 01 / 6044000
Fax: 01 / 6049890
eMail: office@transsylvania.at
internet: www.transsylvania.at
AXA Versicherungsagentur für Flugsport und
Luftfahrt, Kössen
HG/PG Haftpflicht-, Unfall- und spez. Flugversicherungen
(Sepp Himberger). Mehr....
Vereinshaftpflichtversicherung des FFF
Der 1. Drachenflieger- und Paragleiterclub Salzburg hat eine Vereinshaftpficht mit höheren Deckungssummen abgeschlossen. Durch diese Versicherung sind Schadenersatzverpflichtungen die sich aus der Vereinstätigkeit ergeben abgedeckt.
Versicherungssummen:
€ 1.443.456,-- für Personen und Sachschäden
sowie Mietsachschäden
€ 726.729,-- für Schäden an unbeweglichen,
gemieteten oder gepachteten Sachen
€ 1.454,-- für Schäden an beweglichen, gemieteten
oder gepachteten Sachen
€ 364,-- für Schäden von Verbands- / Vereinsmitglieder
am Verbands- / Vereinseigentum
Die genauen Versicherungsbedingungen findest
du hier und noch weitere Information zur Prämie, zur Versicherungssummen, für
Schadensmeldungen, ect. gibt es auf der Hompage des Versicherungsbüros.
RÜCKFRAGEN Anmeldung mit Antrag per Post oder Fax: Versicherungsberatung Held Hauptstraße 25 2353 Guntramsdorf Tel: 02236 / 53086-0 Fax: 02236 / 53086-4 E-Mail: held.gmbh@vienna.at Wolfgang Held Ges.m.b.H.
Grundsätzlich gilt bei allen Versicherungen, dass Schadensereignisse, die beim Versuch oder der Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch den Versicherten eintreten, für die Vorsatz Tatbestand ist, von der Versicherung ausgeschlossen sind.
Es ist daher vom Piloten zu überprüfen, ob die österreichische Lizenz für das Land, in dem er beabsichtigt zu fliegen auch Gültigkeit hat.Tut er das nicht und fliegt ohne gültige Lizenz hat der Versicherer die Möglichkeit vom oben angeführten Ausschluss gebrauch zu machen. D.h. die reine "weltweite Gültigkeit" der meisten Versicherungen hilft dann gar nichts, wenn nachweislich Gesetze und Verordnungen beim Fliegen im Ausland übertreten werden. Die Versichrungen können sich evt. herauswinden.
Somit läuft jeder Pilot Gefahr, dass er bei einem Schadensfall im Ausland, sofern in diesem Land eine behördliche Lizenz vorgeschrieben ist, keinen Versicherungsschutz genießt (ausgenommen EU-Bürger in Deutschland) und diese Gefahr wird umso größer, je größer der zu deckende Schaden wäre, weil Versicherungsanwälte sich bei großen Schadenssummen erst recht auf die tatsächlich gültige Rechtslage berufen werden.