Flugordnung Gaisberg:
Anmelden des Fluggebietes
Der Gaisberg liegt im Bereich der CTR Salzburg. Es gilt daher eine spezielle
Flugordnung für diese Fluggebiet. Besonders wichtig ist die Einhaltung
der Anmeldepflicht bei der Flugsicherungsstelle Salzburg!
- Anruf bei 05 1703 6555 zur Freigabe des entsprechenden temporären Segelflugbereichs ("Gaisberg" oder "Schwarzenberg" wenn Streckenflug geplant ist)
- In die Startkladde vollständig eingetragen unter Angabe des angemeldeten
Fluggebietes und unterzeichnen. Damit ist die Einhaltung der Regelung zur
Kenntnis genommen.
- Durch die Anmeldung bei der Flugsicherung ist das Fluggebiet den ganzen
Tag, bis 30 Minuten vor ECET geöffnet.
Mehr über die Regelung Fluggebiet Gaisberg und Schwarzenberg findest Du
hier.
Die "Flugordnung" am Gaisberg ist eine Auflage der Landesregierung
und die luftfahrtrechtliche Genehmigung für Flüge vom Gaisberg
an die Einhaltung dieses Bescheides gebunden. Eine Kopie des Bescheides
ist in der Startkladde, die in den Gasthöfen am Gaisberg aufliegt.
Die wesentlichen Aussagen des Bescheides sindDie "Flugordnung"
am Gaisberg ist eine Auflage der Landesregierung und die luftfahrtrechtliche
Genehmigung für Flüge vom Gaisberg ist an die Einhaltung dieses Bescheides
gebunden. Diese Regelung wurde wegen großer Probleme mit der Gaisbergfliegerei
Anfang der 80iger Jahre von der Luftfahrtbehörde eingeführt. Eine Kopie
des Bescheides befindet sich in der Startkladde am Gaisberg und im Internet.
Die wesentlichen Aussagen des Bescheides sind:
Zustimmung
des Grundeigentümers (siehe Bescheid
Punkt A)
- Außenabflugbewilligung nur für Vereinsmitglieder des 1. Drachenflieger- und Paragleiterclub Salzburg oder mit nachweislichen Einverständnis des Clubs (wird über Tagesmitgliedschaften bzw. Jahresmitgliedschaften für Pilot und
Passagier erteilt) nur auf den ausgezeichneten Startplätzen.
- Eintragen
(einmal pro Tag) in die Startkladde mit Name,
Anschrift, Pilotenschein
und Datum.
- Nachweis
dieser Genehmigung durch Jahres- oder Tagespickerl
des Clubs, das auch
für den Tandempassagier gelöst werden muß.
Berechtigung
(siehe Bescheid Punkt B)
- Voraussetzung für Außenabflüge von den im Spruch genannten Startstellen ist für Hänge- und Paragleiterpiloten der Sonderpilotenschein (§ 112 ZLPV)
Flugbetrieb
(siehe Bescheid Punkt C)
- Keine
Starts außerhalb der genehmigten, mit
Windsack versehenen Startstellen.
- Keine Landungen außerhalb der Landewiese Aigen:
- D.h. keine Landungen in Guggenthal und auf der Zistel, außer Notlandungen.
- D. h. Fliegen unterhalb Senderhöhe über dem
Gaisberplateau und Toplanden nordwestlich der Straße zum Sender
untersagt !! Erlaubt ist nur das Landen auf der Wiese
zwischen Skihütte und O-Start. Achtung auf
Leebedingungen bei starken Winden - im Zweifelsfall
nicht Top-landen!
- Einhaltung der Flugbereiche Gaisberg und Schwarzenberg und die darin erlaubten
Flughöhen (siehe Plan).
- Kein Verlassen
des Flugbereiches Richtung Westen, außer
zum Landeanflug auf die
Landewiese Aigen. Sichtbare Grenze ist die
Schwarzenbergpromenade.
- Starts
nur bei guten Wetterverhältnissen -
freie Sicht zum Flughafen.
- Einhaltung
aller übrigen gesetzlichen Bestimmungen
(Hängegleitererlaß).
- Flughöhen Fluggebiet Gaisberg (5000 ft / 1500m) und Fluggebiet Schwarzenberg
(7000 ft / 2100m) laut Plan
(siehe Kasten) unbedingt einhalten!
Piloten
die sich nicht an diese Auflagen halten,
müßten der Behörde
angezeigt werden.