Neuregelung Luftraum Salzburg

Nachdem der Luftraum unseres Hausberges neu geregelt wurde, finden wir es für sehr wichtig, Euch im vollen Umfang darüber zu informieren. In den zahlreichen Beilagen, sind alle neuen Aspekte, die nun auch schriftlich geregelt wurden für Euch nachzulesen. Dazu wird es anlässlich des Clubabendes am 4.4.2008 eine ausführliche Informationsveranstaltung mit Herrn Michael Wieser, Leiter der Flugsicherungsstelle Salzburg geben. Das garantiert uns Information aus erster Hand und gibt uns und der Austro-Control die Möglichkeit einmal die beiderseitigen Sichtweisen zu diskutieren.

Erklärungen zur Neuregelung des Luftraumes Salzburg

Basis der Neuregelungen für das Fluggebiet Gaisberg sind die Vereinbarungen mit der Austro Control (Stand 11.8.2006). Diese Vereinbarungen gelten ab 1. Oktober 2006 und sind von allen HG/PG Piloten ab diesem Zeitpunkt einzuhalten.
Orginalvereinbarung zum Fluggebiet Gaisberg: Mehr...

Grund für die Änderungen der Ausnahmeregelungen für die HG/PG rund um den Gaisberg ist die Neuregelung für Instrumentenflüge (IFR Flüge) auf den Flughafen Salzburg. Betroffen ist das temporäre Fluggebiet Gaisberg bzw. Schwarzenberg. Die darin enthaltenen Regelungen sind hier nocheinmal erklärt:
Das temporäre Fluggebiet Gaisberg bzw. Schwarzenberg muß bei der Flugsicherung angemeldet werden und die in der Vereinbarung enthaltenen Regeln eingehalten werden. Die Aktivierung des Fuggebietes Gaisberg bzw. Schwarzenberg erfolgt durch einen Vereinsberechtigten bei der Flugverkehrskontrollstelle Salzburg. Die Anmeldung muß einmal pro Tag erfolgen und gilt für den ganzen Tag.

Telefon: 05 1703 6555

Vereinsberechtigte Personen sind durch den 1. Drachenflieger- und Paragleiterclub authorisierte Piloten.

Vereinsberechtigte Personen sind:

  1. FFF Vereinsmitglieder oder Gäste im Besitz eines gültigen Gaisbergpickerls (Tages- oder Jahrespickerl) und
  2. einen gültigen österr. SOPI oder eine äquivalente Fluglizenz besitzen und
  3. sich in die Startkladde ordnungsgemäß eingetragen haben.


Das Anmeldeverfahren beim Flughafen:

  1. Du bist berechtigter Pilot: FFF Mitglied, Jahres- oder Tagespickerl-Inhaber.
  2. Flugbedingungen beurteilen (ist Streckenflug möglich?)
  3. Anruf bei 05 1703 6555 zur Freigabe des entsprechenden temporären Segelflugbereichs (Gaisberg oder Schwarzenberg bei Streckenflug)
  4. In die Startkladde vollständig eingetragen und unterzeichnen. Damit ist die Einhaltung der Regelung zur Kenntnis genommen.
  5. Durch die Anmeldung bei der Flugsicherung ist das Fluggebiet den ganzen Tag, bis 30 Minuten vor ECET geöffnet.

Temporäres Segelfluggebiet Gaisberg:

Das Fluggebiet Gaisberg (max. Flughöhe 5000ft / 1524m) muß wie oben beschrieben angemeldet werden.

Temporäres Segelfluggebiet Schwarzenberg:

Das temporäre Fluggebiet Schwarzenberg (max. Höhe 7000ft / 2134m MSL) muß wie oben beschrieben angemeldet werden. D.h. In der Anmeldung des Fluggebietes Schwarzenberg ist das temporäre Fluggebiet Gaisberg inkludiert.


Regelung südlich des Fluggebietes Schwarzenberg / CTA Hallein:

Der Kontrollbezirk Hallein wird nach Süden erweitert und im Norden um die Erweiterung der SRA 1 Salzburg verkleinert. Im Kontrollbezirk Hallein werden zwei zusätzliche Lufträume der Luftraumklasse D festgelegt. Dies sind die SRA Salzburg 1 NEU, SRA 2 NEU und die SRA 3 NEU.
Bei den neuen SRAs wurden folgende Prinzipien beachtet:
Die seitlichen Grenzen und der Untergrenzenzusatz "mind. 1.000 ft GND" wurden so gewählt, dass lokale Para- und Hängegleitervereine weiterhin nur mit geringfügigen Einschränkungen operieren können.Die wichtigsten Einschränkungen sind: Ab Kuchl bis Abtenau darf nur unterhalb 6.000 ft MSL (aber bis max. 1.000ft GND) geflogen werden. Für jene Para- und Hängegleitervereine, die ihre Landeplätze unterhalb der TMA Salzburg (Kuchl bis Hallein) haben, ist die Einhaltung von 300m (1.000 ft GND) Grund sehr wichtig!

Die CTA Hallein ist Luftraumklasse E von 4000ft (1220m, mindestens 1000ft 305m GND) bis FL125 (3810m) und D von FL 125 (3810m) bis FL195 (5945m).
Die SRA II Salzburg ist Luftraumklasse D von 6000ft (1829m, mindestens 1000ft 305m GND) bis FL125 (3810m).
Die SRA III Salzburg ist Luftraumklasse D von 10000ft (3049m, mindestens 1000ft 305m GND) bis FL125 (3810m).

Orginalantrag an die oberste Zivilluftfahrtbehörde für die geplanten Änderungen: Mehr...

Fragen und Antworten zur Neuregelung:

1) Kann ich davon ausgehen, dass das temporäre Segelfluggebiet „Gaisberg“ bis zu einer Höhe von 5000 ft MSL befliegbar ist und lt. Vereinbarung Punkt "1. Allgemein" auch jeweils angemeldet werden muss oder ist die Aktivierung "dauerhaft"?
A: Es müssen alle Gebiete explizit angemeldet werden. Das Verfahren ist oben beschrieben

2) Das temporäre Segelfluggebiet „Gaisberg“ liegt innerhalb des temporären Segelfluggebiets „Schwarzenberg“. Das temporäre Segelfluggebiets „Schwarzenberg“ wird mit einer Obergrenze von 7000 ft MSL angegeben und muss speziell aktiviert werden. Heisst fuer mich im Klartext: innerhalb temporäres Segelfluggebiet „Gaisberg“ 5000 ft MSL und darueberhinaus innerhalb temporäres Segelfluggebiet „Schwarzenberg“ 7000 ft MSL, richtig?
A: Ist nicht ganz richtig. Wenn nur das Gebiet Gaisberg (nur für soaren und "abgleiten") aktiviert wird, gilt für dieses Gebiet max. Flughöhe 5000ft (1524m) MSL. Wird das Gebiet Schwarzenberg (für kleine Streckenflüge) aktiviert, ist das Gebiet Gaisberg inkludiert und es gilt für diese ganze Gebiet max. Flughöhe 7000ft (2134m).

3) Steckenflüge sind vom Gaisberg nicht mehr möglich?
A: Das sitmmt für die Drachenflieger, sie haben meist das Salzachtal zum Rückflug verwendet, was in Zukunft nicht mehr geht. Die PG Routen sind durch das neu verhandelte Gebiet SRA 4 größtenteils abgedeckt. Vergleiche auch OLC Einträge 2005 und 2006. Es ist jedoch möglich legal zum Zwölferhorn, zum Trattberg und in den Bereich der CTA Tauern West zu kommen.

4) Wie schauts südwestlich vom Ochser aus?
A: Hier gilt wie z.b. Schmittenstein, Wieserhörndl..., max. 9000ft (2744m) MSL. Über Krispl, Zielreith und Schlenken nur 300m über Grund.

Mögliche Folgen beim Verlassen der neuen Flugbereiche....

Zum Vergleich die bisher gültigen Bereiche:

Begriffe:
CTR - Cotrolregion (kontrollierter Luftraum die zum Schutz des IFR-Verkehrs an Flugplätzen dient)
CTA - Control Area
ECET - End of Civil Evening Twilight (Ende der bürgerlichen Dämmerung)
IFR - Instrument Flight Rules
SRA - Special Rules Area in unserem Fall oder Surveillance Radar Approach
VFR - Visual Flight Rules
Mehr Luftfahrtabkürzungen....

Erklärung der Luftraumklassen (A, B, C, D, E, ...)